Grundsätze

Grundsätze des Hochschulverlags der Hochschule Mittweida

Der Hochschulverlag Mittweida ist eine Einrichtung der Hochschule Mittweida, angesiedelt an der Hochschulbibliothek.

Der Hochschulverlag unterstützt alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule bei der Publikation wissenschaftlicher Arbeiten wie Monographien, Zeitschriften und Graduierungsarbeiten.

Er unterstützt zum einen die Verbreitung der Forschungsergebnisse, die an der Hochschule oder in Kooperationen mit der Hochschule erzielt wurden und zum anderen die Veröffentlichung von Bachelor-/Masterarbeiten und sonstigen studentischen Abschlussarbeiten sowie Lehrmaterialien.

Für die Veröffentlichung studentischer Abschlussarbeiten ist die Zustimmung des betreuenden Hochschullehrers erforderlich.

Der Antragsteller teilt dem Hochschulverlag in einem Antragsformular die zu veröffentlichenden Werke mit. Der Antragsteller muss im Besitz der Rechte zur Veröffentlichung sein. Über den Antrag entscheidet der Leiter der Hochschulbibliothek.

Eine redaktionelle Überarbeitung der Werke erfolgt nicht. Die inhaltliche Verantwortung für die Werke liegt allein beim Antragsteller.

Neben der Verbreitung wissenschaftlicher Werke unterstützt der Hochschulverlag die Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule durch die Publikation von Festschriften, Jahresberichten und Werken zur Geschichte der Hochschule.

Bei einem berechtigten Interesse können im Hochschulverlag Mittweida auch Werke von Nichtmitgliedern der Hochschule veröffentlicht werden. Darüber entscheidet das Rektorat.

Der Hochschulverlag Mittweida ist dem Prinzip des Open Access verpflichtet. Der Antragsteller darf seine Werke jederzeit ebenso unter einer Open Access Lizenz veröffentlichen.
Die Veröffentlichungen im Hochschulverlag erfolgen in elektronischer, gedruckter oder in beiden Formen.

Der Hochschulverlag arbeitet bei der Veröffentlichung mit einem Dienstleister zusammen. Die dabei entstehenden Kosten der Publikation trägt der Antragsteller. Die entstehenden Kosten bzw. Vergütungen sind im Vertrag mit dem Dienstleister festgelegt. Die Hochschule gibt die vom Dienstleister überwiesenen Vergütungen an den Antragsteller weiter, sofern dieser dem Hochschulverlag aktuelle Kontodaten zur Verfügung stellt und der Betrag die Bagatellgrenze von 10,-  Euro je Jahr und Titel übersteigt. 

Der Hochschulverlag übernimmt die Verteilung der vorgeschriebenen Pflichtexemplare. Die Kosten für deren Bereitstellung trägt der Antragsteller.

Der Hochschulverlag erhebt oder erstattet über die oben angeführten Festlegungen hinausgehend keine Gebühren vom bzw. an den Antragsteller.

Im Einzelfall können abweichende Festlegungen durch das Rektorat getroffen werden.

Diese Grundsätze und das Antragsformular werden im ZIP veröffentlicht.

Die Grundsätze des Hochschulverlags wurden durch das Rektorat in seiner Sitzung am 29.01.2019 beschlossen.